Spitalzusatzversicherungen:
Wir kämpfen für faire Preise
Wenn Sie sich für rhenuHOSPITAL entscheiden, bezahlen Sie Prämien für komfortable Zusatzleistungen im privaten oder halbprivaten Bereich. Dazu gehören freie Arztwahl sowie Komfort- und Hotellerie-Leistungen wie Ein-/Zweibettzimmer. Diese Leistungen verrechnen die Spitäler nach einem individuellen Tarif. Darum haben Krankenversicherer wie die rhenusana jährlich neue Tarife mit den Spitälern auszuhandeln. Damit wollen wir die Kosten für die rhenusana und unsere Versicherten möglichst tief halten und kämpfen bei den Tarifverhandlungen um faire Preise und transparente Abgeltungsmodelle. Das ist einer unserer wichtigsten Beiträge für attraktive Prämien. Die Finma übt dabei einen gewissen Druck aus, damit die Krankenversicherer gegenüber den Leistungserbringern eine korrekte Verrechnung auch bei den Privat- und Halbprivat-Versicherten durchsetzen.
Und wenn sich die Tarifpartner nicht einig werden?
Bei den Tarifverhandlungen kann es vorkommen, dass diese in einer Pattsituation enden. Wenn mit einem Spital keine Einigung gelingt, führt das in der Folge zu einem vertragslosen Zustand für die halbprivate oder private Abteilung. Je nach Spitalzusatzversicherung hat das zur Folge, dass Sie als Kunde während der Dauer einer solchen vertragslosen Phase für die Kosten teilweise oder vollständig selbst aufkommen müssen. Dies gilt nur bei Spitalzusatzversicherungen, nie aber bei der Grundversicherung.
Dies betrifft unsere Produkte:
rhenusaHOSPITAL Silber
rhenusaHOSPITAL Gold
rhenusaHOSPITAL Platin

Wählbare Abteilung pro Spitalaufenthalt
Falls sich die rhenusana mit dem Spital nicht auf einen Tarif einigen kann, können während der vertragslosen Zeit Höchsttarife verrechnet werden. In einem solchen Fall bezahlt die rhenusana die festgelegten maximalen Beträge, während für Sie ungedeckte Kosten entstehen. Um sicher zu gehen, dass die rhenusana die vollen Kosten für Ihren stationären Spitalaufenthalt übernimmt, prüfen Sie bitte die folgende Liste:
Liste der Spitäler mit eingeschränkter Kostendeckung (PDF)
Maulkorb für die rhenusana
Die rhenusana listet seit rund zwei Jahren die Schreiben der finma (Finanzmarktaufsicht) und des Preisüberwachers sowie verschiedene Medienartikel zum Thema Spitalzusatzversicherungen in einem Blog auf. Die Links führten zu den erschienenen und damit öffentlich zugänglichen Medienartikeln und Medienmitteilungen der finma.
Im Rahmen einer vorsorglichen Massnahme verbietet das Handelsgericht des Kantons St.Gallen der rhenusana, auf die aufgeführten Artikel hinzuweisen. Aufgrund des Gerichtsurteils vom 17. Dezember 2021 hat die rhenusana den Blog mit den Links zu den besagten Medienartikel einstweilen gelöscht. Wer die öffentlich zugänglichen Artikel (Der Rheintaler, fm1Today, NZZ, NZZ am Sonntag, medinside und viele andere) lesen möchte, findet jedoch weiterhin auf den Websites der Zeitungen und Onlineportale Zugang zu den erschienenen Medienberichten.