Vertrag mit Spitälern­ im Kanton St. Gallen abgeschlossen

Zusatzversicherungen: Vertrag mit Spitälern im Kanton St. Gallen abgeschlossen

Steigende Krankenkassenprämien sind das Abbild steigender Kosten im Gesundheitswesen. Wir alle müssen unseren Beitrag leisten, um die Kosten – und in der Folge die Prämien – im Griff zu behalten. Aus diesem Grund werfen die Krankenkassen insbesondere ein waches Auge auf die Kostenseite, auch wenn das im Einzelfall für Betroffene unangenehm sein kann.

Nach einer vorübergehend vertragslosen Zeit mit den Regionalspitälern Altstätten, Grabs, Uznach und Wil konnte sich die rhenusana mit diesen auf einen neuen Tarif einigen. Damit ist eine reibungslose Abwicklung der Zahlungen für unsere Versicherten gewährleistet.

Tipps für Versicherte

Folgende Tipps möchten wir Ihnen als Versicherte mit einer Zusatzversicherung weitergeben:

  1. Nehmen Sie vor einem Spitaleintritt in jedem Fall mit uns Kontakt auf, wenn das zeitlich möglich ist. Bei notfallmässigem Spitaleintritt kann die Kontaktaufnahme durch Betroffene oder bevollmächtige Angehörige auch nach dem Eintritt erfolgen.
  2. Konsultieren Sie in jedem Fall unsere aktuelle Spitalliste auf unserer Website. Wir publizieren die Liste jener Spitäler, mit denen aktuell kein Vertrag besteht. Bei einem Spital ohne Vertrag gehen Sie das Risiko ein, einen Teil der Zusatzkosten – oder sogar alle Zusatzkosten – selbst tragen zu müssen.

Achten Sie darauf, was Sie beim Spitaleintritt unterschreiben. Im Zweifelsfall warten Sie mit Ihrer Unterschrift, bis Sie alle Punkte sorgfältig prüfen können, die Ihnen im Spital zum Visieren unterbreitet werden. Wenn Sie beispielsweise unterschreiben, dass Sie nicht gedeckte Gesundheitskosten selbst bezahlen, können Sie dem später nicht mehr ausweichen.

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